Beitragsordnung

1) Es werden für die Mitgliedschaft im Verein Henstedt-Ulzburg Marketing e.V. die folgenden Jahresbeiträge

  • Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder mit mehr als 500.000 €uro Jahresumsatz
    mindestens 500,– €uro
  • Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und mit weniger als 500.000 €uro Jahresumsatz
    350,– €uro
  • Kleinunternehmen bis 4 Mitarbeiter
    250,– €uro
  • Vereine, Schulen, gemeinnützige Organisationen und Verbände
    200,– €uro
  • Privatpersonen
    120,– €uro

2) Der Jahresbeitrag wird zu Beginn des Kalenderjahres für das Kalenderjahr erhoben und per Bankeinzug eingezogen.
Änderung gem. Mitgliederversammlung 2009: Die Mitgliedsbeiträge werden ab 2010 je zur Hälfte im Januar und im Juli eingezogen.

3) Für das Gründungsjahr und bei Eintritten während des Kalenderjahres wird ein dem Restjahr entsprechender Jahresbeitrag erhoben.

4) Der Vorstand kann im Interesse des Vereins im Einzelfall von der Beitragsordnung abweichen.

5) Änderungen der Beitragsordnung werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Diese Beitragsordnung wurde beschlossen am 6. September 2004.